Ende 2021 verhandelte der OGH einen durchaus spannenden Sachverhalt, welcher wieder einmal die Notwendigkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung verdeutlicht. Dabei wurde der Antrag eines Versicherungsnehmers auf Invaliditätspension deshalb abgelehnt, weil dieser sein Fahrzeug frühzeitig veräußerte und damit eigentlich zumutbare Tätigkeiten nicht mehr annehmen konnte.
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