Autor: seimo

  • 2023

  • Kein Auto, keine Invaliditätspension – so entschied der OGH

    Ende 2021 verhandelte der OGH einen durchaus spannenden Sachverhalt, welcher wieder einmal die Notwendigkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung verdeutlicht. Dabei wurde der Antrag eines Versicherungsnehmers auf Invaliditätspension deshalb abgelehnt, weil dieser sein Fahrzeug frühzeitig veräußerte und damit eigentlich zumutbare Tätigkeiten nicht mehr annehmen konnte.

  • 2022

  • Sonderklasseversicherung – was ist das?

    Die Sonderklasseversicherung zielt auf stationäre Aufenthalte im Krankenhaus ab. Mit einer Zusatzversicherung für die Sonderklasse haben Sie bei Krankenhausaufenthalten Anspruch auf ein Ein- oder Zweibettzimmer, Sie können das Krankenhaus frei wählen und auch in ein Privatspital gehen, was Ihnen in der Regel zu schnelleren Operations- bzw. Behandlungsterminen verhilft.

  • Sind Kinder auf dem Schulweg versichert?

    Der Schulweg markiert in der Entwicklung der Kinder einen wichtigen Punkt: sie dürfen selbständig und ohne Begleitung am Straßenverkehr teilnehmen. Während die Eltern zumindest anfangs meist ein mulmiges Gefühl haben, sind die Schulanfänger stolz auf das Stück gewonnene Unabhängigkeit.

  • Auch bei Fahrrad-Dieben beliebt: das E-Bike!

    Ob Klimaschutz oder die aktuellen Spritpreise: immer mehr Menschen steigen von vier auf zwei Räder um. Und für die sportlich passionierten Radfahrer war es immer schon eine besondere Freude, eine Bike-Tour zu unternehmen.

    Gerne wird dafür in ein Qualitätsbike investiert und bei einem Anschaffungspreis für E-Bikes von durchschnittlich 3.400 €* ist es durchaus ratsam, sich Gedanken über den Versicherungsschutz zu machen.

  • Stürze, Ausrutscher, Sportverletzungen – in der Freizeit schützt nur die private Unfallversicherung

    Für rund 8 Stunden täglich waren 2020 ca. 73%* der Menschen in Österreich geschützt durch die gesetzliche Unfallversicherung. Dann nämlich, wenn Sie in der Arbeit oder in der Schule waren. Dies eröffnet täglich eine Lücke von 16 Stunden, in denen man nicht versichert ist und in denen ein kleiner Ausrutscher verheerende Folgen haben kann. Die Folgekosten eines Unfalles können mitunter existenzbedrohend sein.

  • Kennen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte?

    Haben Sie sich schon mal die Rückseite Ihrer e-card angesehen? Das ist die Europäische Krankenversicherungskarte – kurz EKVK.

    Mit dieser haben Sie Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen im öffentlichen Gesundheitswesen aller EU-Ländern sowie in Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Nordmazedonien.*

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