Wer mit seinem Fahrzeug einen Leitpflock rammt und gegen einen Baum fährt, ist verpflichtet, die Polizei zu verständigen – und zwar ohne unnötigen Aufschub. Wer so wie Rainer G. (Name der Redaktion bekannt) das Fahrzeug einfach stehen lässt und erst neun Stunden später zur Polizei geht, macht sich nicht nur verdächtig, sondern bringt sich auch noch um den Versicherungsschutz.
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