Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung in der Versicherungsvermittlung

Die folgenden Informationen basieren auf der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten und gelten für die Beratung und den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten. Sie bilden eine verbindliche Grundlage für mehr Transparenz und verantwortungsvolles Handeln im Sinne nachhaltiger Finanzentscheidungen.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zum Vertreib von Versicherungsanlageprodukten

Informationen gemäß VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten:

Seit dem 10.3.2021 gilt unter anderem auch für Versicherungsvermittler die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Die Verordnung hat das Ziel, sogenannte ESG-Faktoren verstärkt in die Anlage- und Beratungstätigkeit einzubeziehen. Durch die harmonisierten Vorgaben sollen für EndanlegerInnen mehr Transparenz über die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen geschaffen und vermehrt nachhaltige Investitionsziele erreicht werden.

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Nachhaltigkeit ist für alle Wirtschaftszweige eine wichtige Grundlage verantwortungsbewussten Handelns.

Für die Auswahl von Versicherungsprodukten und Versicherungsgesellschaften berücksichtigen wir die von den Anbietern zur Verfügung gestellten (vorvertraglichen) Informationen. Im Beratungsprozess wird die Entwicklung technischer Standards betreffend Nachhaltigkeit der europäischen Aufsichtsbehörde einbezogen und nach Kundenvorgabe und soweit fundierte Informationen vorliegen für Anlageentscheidungen berücksichtigt.
Wir stellen jedem Kunden bei Interesse die diesbezügliche Verordnung aus dem Amtsblatt der Europäischen Union in elektronischer Form in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/2088/oj).

Die Schmaranzer KG hat keine gesonderte bevorzugte bzw. benachteiligte Vergütungspolitik im Zusammenhang mit dem Thema Nachhaltigkeit. Für Informationen, die von dritter Seite erstellt wurden kann keine Haftung übernommen werden.